Dienstag, 8. Mai 2012
Das Schweizer Sportfernsehen (SSF) stellt keinen Antrag auf Verlängerung der im Jahr 2009 erlassenen Must Carry Verfügung nach Artikel 60 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Da das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in den vergangenen Jahren den Must Carry Status entgegen dem Willen des Gesetzgebers immer weiter aushöhlte, sei aus dem Förderungsartikel ein Diskriminierungsartikel entstanden, wie das SSF heute in einer Mitteilung schreibt.
Das SSF konnte sich per Ende April mit der UPC Cablecom bilateral über eine Weiterführung der bisher durch die Must Carry Verfügung geregelten Zusammenarbeit einigen. Damit sei sichergestellt, dass das SSF auch in der kommenden Sportsaison 2012/2013 Meisterschaften und Wettkämpfe aus dem Schweizer Rand- und Breitensport im analogen wie auch im digitalen Fernsehen verbreiten kann.