24.04.12 St. Gallen

Fussball und Eishockey bewilligungspflichtig

Dienstag, 24. April 2012

Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Liga müssen im Kanton St. Gallen in Zukunft bewilligt werden: Der Kantonsrat hat heute als erstes kantonales Parlament einer Verschärfung des Hooligan-Konkordats klar zugestimmt.

Das "Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen" besteht seit 2007. Weil die Gewalt rund um Fussball- und Eishockeyspiele nicht nachhaltig eingedämmt werden konnte, hat die Polizeidirektoren-Konferenz beschlossen, die im Konkordat definierten Massnahmen gegen Hooligans zu verschärfen.

Im Zentrum der Anpassung steht die Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele. Damit werden die Behörden in die Lage versetzt, den Klubs Auflagen zur Stadionordnung, den Sicherheitsvorkehrungen und über die An- und Abreise der Fans zu machen. Auch ein Alkoholverbot bei Spielen kann verfügt werden.

Bei den Bürgerlichen im St. Galler Kantonsrat war die Verschärfung unbestritten. Einzelne Votanten der SP hielten die Verschärfung für unnötig. Die St. Galler Justizdirektorin Karin Keller-Sutter (FDP) hielt den Kritikern entgegen, strengere Regeln seien nötig - auch wegen der schweizweiten Rayonverbote.

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Bewilligungen für Sportveranstaltungen sind kein Schweizer Novum. In den Kantonen Basel-Stadt und Genf können die Behörden Spiele ebenfalls unter eine Bewilligungspflicht stellen.

Auch die Städte Freiburg, Lausanne, Sitten, Kloten und St. Gallen haben dies in ihrem Gemeindereglement festgeschrieben. Gebrauch machen aber nur Basel-Stadt, Lausanne und St. Gallen.

Im Kanton St. Gallen muss auch das Polizeigesetz angepasst werden. Der Kantonsrat stimmte dem heute in erster Lesung zu; die zweite Lesung ist im Juni. Wie Keller-Sutter sagte, kann die Bewilligungspflicht im August eingeführt werden - kurz nach dem Saisonbeginn der Fussballmeisterschaft.

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