Donnerstag, 15. Juli 2010
Wie zuvor schon seine Kollegen Jörg Abderhalden, Noldi Forrer und Stefan Burkhalter ist auch Christian Stucki mit dem Rekurs vor dem Zentralvorstand des Eidgenössischen Schwingerverbandes (ESV) abgeblitzt.
Auch der stärkste Berner, dessen Anhörung wegen eines zweiwöchigen Auslandaufenthalts erst am Dienstagabend stattfand, vermochte laut dem ESV-Communiqué einen Verstoss gegen das per 1. Januar 2010 installierte Reglement (Offenlegen der Werbeverträge) nicht zu entkräften. Stucki akzeptierte die Busse und musste einen geringeren Anteil der Einnahmen als die an sich üblichen zehn Prozent an den Verband respektive an dessen Nachwuchsförderungs-Projekt abtreten.
Zur Übertretung des Reglement war es gekommen, weil sich Stucki und Co. für Medienauftritte und Werbekampagnen zur Verfügung gestellt hatten. Das Einkommen hätten sie bei der zuständigen Werbekommission aber vollständig offenlegen und bewilligen lassen müssen. Vertreter der betroffenen Schwinger sprachen daraufhin von einem Reglement, das nicht zeitgemäss sei. (si)