Donnerstag, 1. Juli 2010
Der Zentralvorstand des Eidgenössischen Schwingerverbandes ESV hat die Rekurse von Jörg Abderhalden, Noldi Forrer und Stefan Burkhalter wegen Verstössen gegen das Werberecht abgewiesen.
Die zu zahlenden Strafabgaben auf die Werbeeinnahmen wurden nach Vorlage der Werbeverträge aber zu Gunsten der Schwinger angepasst. Die drei Athleten sowie Christian Stucki hatten sich für Medienauftritte und Werbekampagnen zur Verfügung gestellt, die sie gemäss dem ESV-Reglement bei der zuständigen Werbekommission hätten offenlegen und bewilligen lassen sollen.
Hierauf sprach die Kommission am 27. Mai die Sanktionen in Form von Bussen von bis zu 5000 Franken unter Androhung einer einmonatigen Sperre aus. Dagegen hatten die Spitzenschwinger Rekurs eingelegt. Christian Stuckis Anhörung findet erst nach dessen Ferien statt. (si)